Für wen ist unser Angebot?
Passend für:
✅ GesellschafterInnen auf der Suche nach einer schnellen Umsetzung
✅ GesellschafterInnen, die sich absichern möchten
Ungeeignet für:
❌ GesellschafterInnen, die Erfahrung mit der Übertragung von Anteilen haben
Übertragungsvertrag
Der Übertragungsvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von Stammanteilen an einer Schweizer GmbH. Er hält die Bedingungen der Anteilsübertragung fest. Der Vertrag muss handschriftlich unterschrieben werden und insbesondere folgende Bestimmungen enthalten:
Bezeichnung der Gesellschaft, Bezeichnung der beteiligten Parteien, Angaben zu den Stammanteilen (insb. Anzahl und Nennwert), Gegenleistung bzw. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen, Hinweis im Sinne von Art. 785 Abs. 2 OR und Datum.
Beschluss der GV
Die Übertragung von Stammanteilen bedarf gemäss Art. 786 Abs. 1 OR der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Diese Zustimmung kann mittels schriftlichem Beschluss der Gesellschafter eingeholt werden. Darin haben die Gesellschafter die Übertragung der Anteile sowie alle damit allenfalls verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung zu genehmigen.
Handelsregisteranmeldung
Die Handelsregisteranmeldung ist ein formeller Antrag an das zuständige Handelsregisteramt, um die Änderungen der Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung der Schweizer GmbH einzutragen. Der Antrag muss in der Amtssprache – in der Regel Deutsch oder Französisch – abgefasst werden.