Rechtssicher Stammanteile übertragen
Rechtssicher Stammanteile übertragen
Rechtssicher Stammanteile übertragen
Veranlassen Sie heute den Kauf oder Verkauf von Stammanteilen einer Schweizer GmbH. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung sämtlicher notwendiger Unterlagen. Dies umfasst:
Stammanteilübertragungsvertrag, Zirkularbeschluss der Gesellschafterversammlung und neues Anteilebuch der GmbH.
Stammanteilübertragungsvertrag, Zirkularbeschluss der Gesellschafterversammlung und neues Anteilebuch der GmbH.
Vorteile im Überblick
Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten
Schutz des Unternehmens bei Änderungen im Gründerteam
Effiziente Konfliktlösung ohne Gerichtsprozess
Attraktivität für Investoren und Partner
Vorteile im Überblick
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Schutz des Unternehmens bei Änderungen im Gründerteam
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Attraktivität für Investoren und Partner
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Rechtliche Voraussetzungen
Übertragungsvertrag
Der Übertragungsvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von Stammanteilen an einer Schweizer GmbH. Er hält die Bedingungen der Anteilsübertragung fest. Der Vertrag muss handschriftlich unterschrieben werden und insbesondere folgende Bestimmungen enthalten:
Bezeichnung der Gesellschaft, Bezeichnung der beteiligten Parteien, Angaben zu den Stammanteilen (insb. Anzahl und Nennwert), Gegenleistung bzw. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen, Hinweis im Sinne von Art. 785 Abs. 2 OR und Datum.
Beschluss der Gesellschafterversammlung
Die Übertragung von Stammanteilen bedarf gemäss Art. 786 Abs. 1 OR der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Diese Zustimmung kann mittels schriftlichem Beschluss der Gesellschafter eingeholt werden. Darin haben die Gesellschafter die Übertragung der Anteile sowie alle damit allenfalls verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung zu genehmigen.
Handelsregisteranmeldung
Die Handelsregisteranmeldung ist ein formeller Antrag an das zuständige Handelsregisteramt, um die Änderungen der Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Änderungen in der Geschäftsführung der Schweizer GmbH einzutragen. Der Antrag muss in der Amtssprache – in der Regel Deutsch oder Französisch – abgefasst werden.
Unsere Pakete
Wählen Sie das Paket, welches zu Ihrem Unternehmen passt.
Einfache Stammanteilübertragung
CHF 490
Beinhaltet:
Sachverhaltsabklärung
Prüfen der Statuten
Erarbeitung der rechtlichen Unterlagen
Feedback Runde
Instruktionen zu Unterzeichnung und Versand
BELIEBT
Einfache Stammanteilübertragung
CHF 490
Beinhaltet:
Sachverhaltsabklärung
Prüfen der Statuten
Erarbeitung der rechtlichen Unterlagen
Feedback Runde
Instruktionen zu Unterzeichnung und Versand
BELIEBT
Einfache Stammanteilübertragung
CHF 490
Beinhaltet:
Sachverhaltsabklärung
Prüfen der Statuten
Erarbeitung der rechtlichen Unterlagen
Feedback Runde
Instruktionen zu Unterzeichnung und Versand
BELIEBT
Komplexe Stammanteilübertragung
CHF 1295
Beinhaltet in der Regel:
Einfache Stammanteilübertragung
Rechtliche Sachverhaltsbeurteilung
Verhandlungsunterstützung
Erstellung weiterer rechtlicher Unterlagen
Komplexe Stammanteilübertragung
CHF 1295
Beinhaltet in der Regel:
Einfache Stammanteilübertragung
Rechtliche Sachverhaltsbeurteilung
Verhandlungsunterstützung
Erstellung weiterer rechtlicher Unterlagen
Komplexe Stammanteilübertragung
CHF 1295
Beinhaltet in der Regel:
Einfache Stammanteilübertragung
Rechtliche Sachverhaltsbeurteilung
Verhandlungsunterstützung
Erstellung weiterer rechtlicher Unterlagen
Lose-Win Garantie
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb garantieren wir bei Unzufriedenheit die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Die bis dahin erarbeiteten Unterlagen und Empfehlungen stehen Ihnen auch nach der Rückerstattung zur freien Verfügung.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Deshalb garantieren wir bei Unzufriedenheit die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises. Die bis dahin erarbeiteten Unterlagen und Empfehlungen stehen Ihnen auch nach der Rückerstattung zur freien Verfügung.
Feedback
Flurin Jenal
Gründer von Stormed Inc.
"Marco weiss genau, was Startups brauchen, bietet seine Hilfe direkt an und hält alles schlank und ermöglicht eine schnelle Umsetzung. Grossartig!"
Désirée Pastore
Vice President, Relationship Manager bei Neuberger Berman
"Marco hat mich in meinen rechtlichen Fragen zu einem umfangreichen und komplexen Arbeitsvertrag äußerst kompetent und zeitnah beraten. Ich kann seine Rechtsberatung nur empfehlen!"
Dieter Borer
Serien-Unternehmer
"Die Fähigkeit, schnell zu handeln, ist im Geschäftsleben unerlässlich. Marco ermöglicht es mir, genau das zu tun. Ich führe Geschäftsentscheidungen nach meinem Zeitplan aus, während er dafür sorgt, dass die damit verbundenen rechtlichen Risiken gemindert werden."
Adelia Safina
Gründerin von UTEMPLA GmbH
"Ich bat Marco um Hilfe, um eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz zu erhalten. Diese Aufgabe war fast unlösbar, da ich Russin bin. Dank seiner hervorragenden Empfehlungen und seiner professionellen Arbeit habe ich meine Arbeitsgenehmigung erhalten und kann meine Reise als Startup Gründerin fortsetzen!"
Daniel Koss
Gründer von creable AG
"Marco berät mein Unternehmen kompetent, pragmatisch und vor allem sofort, wenn ein Problem auftaucht. Wirklich top beraten!"
Daniel Svonava
Mitgründer von Superlinked, Inc.
"Als Gründer eines Softwarestartups arbeite ich gerne mit Marco zusammen, weil er es versteht, gründliche juristische Recherchen mit dem Kontext eines Start-ups zu verbinden."
Marvin Sangines
Gründer von notus GmbH
"Die Zusammenarbeit mit Marco gibt mir Sicherheit, da ich weiß, dass meine rechtlichen Risiken abgedeckt sind. Seine schnelle und risikoorientierte Rechtsberatung fühlt sich weniger wie eine Dienstleistung als vielmehr wie eine Partnerschaft an."
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Flurin Jenal
Gründer von Stormed Inc.
"Marco weiss genau, was Startups brauchen, bietet seine Hilfe direkt an und hält alles schlank und ermöglicht eine schnelle Umsetzung. Grossartig!"
Désirée Pastore
Vice President, Relationship Manager bei Neuberger Berman
"Marco hat mich in meinen rechtlichen Fragen zu einem umfangreichen und komplexen Arbeitsvertrag äußerst kompetent und zeitnah beraten. Ich kann seine Rechtsberatung nur empfehlen!"
Dieter Borer
Serien-Unternehmer
"Die Fähigkeit, schnell zu handeln, ist im Geschäftsleben unerlässlich. Marco ermöglicht es mir, genau das zu tun. Ich führe Geschäftsentscheidungen nach meinem Zeitplan aus, während er dafür sorgt, dass die damit verbundenen rechtlichen Risiken gemindert werden."
Adelia Safina
Gründerin von UTEMPLA GmbH
"Ich bat Marco um Hilfe, um eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz zu erhalten. Diese Aufgabe war fast unlösbar, da ich Russin bin. Dank seiner hervorragenden Empfehlungen und seiner professionellen Arbeit habe ich meine Arbeitsgenehmigung erhalten und kann meine Reise als Startup Gründerin fortsetzen!"
Daniel Koss
Gründer von creable AG
"Marco berät mein Unternehmen kompetent, pragmatisch und vor allem sofort, wenn ein Problem auftaucht. Wirklich top beraten!"
Daniel Svonava
Mitgründer von Superlinked, Inc.
"Als Gründer eines Softwarestartups arbeite ich gerne mit Marco zusammen, weil er es versteht, gründliche juristische Recherchen mit dem Kontext eines Start-ups zu verbinden."
Marvin Sangines
Gründer von notus GmbH
"Die Zusammenarbeit mit Marco gibt mir Sicherheit, da ich weiß, dass meine rechtlichen Risiken abgedeckt sind. Seine schnelle und risikoorientierte Rechtsberatung fühlt sich weniger wie eine Dienstleistung als vielmehr wie eine Partnerschaft an."
Jetzt loslegen!
Mit dem Ausfüllen des Formulars nehmen Sie den ersten Schritt in Richtung Stammanteilübertragung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?
1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.
Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?
1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.
Welche Dokumente werden für die Übertragung von Stammanteilen benötigt?
1. Übertragungsvertrag: Ein schriftlicher Vertrag, der den Verkauf der Anteile detailliert beschreibt, einschließlich des Firmennamens, der beteiligten Parteien, der Anzahl und des Wertes der zu übertragenden Stammanteile, des Datums und der Originalunterschriften. 2. Handelsregisteranmeldung: Ein formeller Antrag an das Handelsregister, der den Firmennamen, eine Liste der beigelegten Unterlagen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Vertreter der Gesellschaft enthält. 3. Gesellschafterbeschluss: Ein Beschluss der Gesellschafter, der die Übertragung der Anteile und etwaige damit verbundene Änderungen in der Geschäftsführung oder Zeichnungsberechtigung genehmigt. Dieser Beschluss kann in der Form eines Sitzungsprotokolls oder Zirkularbeschlusses erfolgen. Zusätzlich ist unternehmensintern das Anteilbuch der GmbH an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen.
Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?
Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).
Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?
Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).
Welche Dokumente werden benötigt, wenn es Änderungen in der Geschäftsführung gibt?
Neue Geschäftsführer müssen ihre Annahme entweder in einem Sitzungsprotokoll oder in einer separaten Erklärung bestätigen. Ausscheidende Geschäftsführer müssen ihren Rücktritt auf ähnliche Weise einreichen (z.B. mit einem Rücktrittsschreiben).
Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?
Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.
Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?
Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.
Was muss im Übertragungsvertrag enthalten sein?
Der Übertragungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und folgende Angaben enthalten: Firmenname und Sitz, persönliche Daten der beteiligten Parteien, Anzahl und Nennwert der übertragenen Anteile, einen Hinweis auf statutarische Verpflichtungen, Datum und Originalunterschriften.
Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?
Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.
Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?
Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.
Müssen neue Zeichnungsberechtigte ihre Unterschriften beglaubigen lassen?
Ja, neue zeichnungsberechtigte Personen müssen ihre Unterschriften durch einen Notar, eine Gemeindebehörde oder das Handelsregisteramt unter Vorlage gültiger Ausweisdokumente beglaubigen lassen. Ausländische Beglaubigungen erfordern zusätzlich eine Apostille.
Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?
Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.
Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?
Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.
Ist die Zustimmung der Gesellschafter für die Übertragung von Stammanteilen erforderlich?
Ja, die Übertragung von Stammanteilen erfordert in der Regel die Zustimmung der Gesellschafter, es sei denn, die Statuten verzichten ausdrücklich auf diese Anforderung. Diese Zustimmung kann in einem Sitzungsprotokoll oder in einem Zirkularbeschluss, das von allen Gesellschaftern unterzeichnet ist, erfolgen.
Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?
Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.
Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?
Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.
Was passiert, wenn sich durch die Übertragung von Stammanteilen die Statuten ändern?
Wenn die Übertragung von Stammanteilen auch eine Änderungen in der Anzahl oder im Nennwert der Anteile erfordert, müssen die Statuten geändert und notariell beglaubigt werden. Eine Kopie der notariellen Urkunde und die geänderten Statuten müssen dem zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden.